
Wer von Öl auf eine andere Heizung umsteigt, muss den alten Tank stilllegen — fachgerecht und nachweisbar. Was „stilllegen" genau bedeutet, wie der Ablauf aussieht, welche Pflichten gelten und woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen.
Die drei Begriffe werden oft vermischt, bedeuten aber sehr Unterschiedliches:
Wichtig: Wasserrechtlich gibt es die „vorübergehende Stilllegung" nicht. Ein Tank, der nur leergepumpt, aber nicht fachgerecht endgültig stillgelegt wurde, gilt weiterhin als in Betrieb — mit allen Betreiber- und Prüfpflichten. Wer dauerhaft aufhört zu heizen, braucht die endgültige Stilllegung.
Eine endgültige Stilllegung ist mehr als „Tank leer machen". Fachgerecht umfasst sie:
Das dauerhafte Blindsetzen der Leitungen und der Ausbau des Grenzwertgebers sind kein Detail: Sie verhindern, dass der stillgelegte Tank versehentlich wieder befüllt wird.
Reinigung, Instandsetzung, Stilllegung und Demontage von Heizöltankanlagen sind nach AwSV zertifizierten Fachbetrieben vorbehalten. Nur kleine oberirdische Anlagen bis 1.000 Liter außerhalb von Schutzgebieten sind ausgenommen. Selbst Hand anlegen ist also in aller Regel nicht zulässig.
Jede prüfpflichtige Anlage muss bei der Stilllegung durch einen zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Prüfpflichtig sind alle unterirdischen Tanks, oberirdische über 10.000 Liter und — in Wasserschutzgebieten — bereits Anlagen ab 1.000 Liter. Den Sachverständigen kaufen wir als neutrale, externe Stelle ein; die Stilllegungsprüfung darf nie der ausführende Betrieb selbst vornehmen.
Bei prüfpflichtigen Anlagen übermittelt in der Regel der Sachverständige sein Gutachten an die untere Wasserbehörde. Verantwortlich, dass die Behörde informiert ist, bleibt der Betreiber. Werden bei der Stilllegung Anzeichen für eine Bodenverunreinigung entdeckt (Ölgeruch, Korrosionslöcher), besteht eine sofortige Meldepflicht.
Diese Unterlagen brauchen Sie für Versicherung, Behörde und spätestens beim Verkauf der Immobilie.
Ein fachgerecht stillgelegter Erdtank darf grundsätzlich im Boden verbleiben — es gelten aber klare Bedingungen:
Ein vollständiger Ausbau kann von der Behörde angeordnet werden, wenn eine Bodenverunreinigung vorliegt, die nur so behoben werden kann.
Restöl und Ölschlamm gelten als gefährlicher Abfall und müssen über zugelassene Wege entsorgt werden — nicht über Hausmüll oder Kanal. Restöl lässt sich teils noch verwerten; der Schlamm vom Tankboden (Sedimente, Alterungsprodukte, Kondenswasser) geht an spezialisierte Entsorger. Der Tankkörper wird vor der Demontage gereinigt und entgast (sonst drohen Brand- und Explosionsgefahr): Stahl geht ins Metallrecycling, Kunststoff- und GFK-Tanks in die thermische Verwertung.
Gerade bei der Stilllegung sind günstige Angebote mit Vorsicht zu genießen. Immer wieder zerlegen nicht zugelassene Betriebe Tanks im Haus, lassen den Abfall liegen, setzen die Leitungen nicht blind oder entsorgen den Ölschlamm schwarz. Das Problem dabei: Die Verantwortung bleibt bei Ihnen.
Achten Sie im Angebot auf: nachgewiesene AwSV-Fachbetriebs-Zulassung; enthaltene Reinigung, Entsorgung mit Nachweis, Blindsetzen der Leitungen und Ausbau des Grenzwertgebers; bei prüfpflichtigen Anlagen die Sachverständigenprüfung samt Stilllegungsbescheinigung; und einen belastbaren Preis statt eines „ab"-Lockpreises.
In der Regel nicht. Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung sind nach AwSV zertifizierten Fachbetrieben vorbehalten. Ausgenommen sind nur kleine oberirdische Anlagen bis 1.000 Liter außerhalb von Schutzgebieten.
Bei prüfpflichtigen Anlagen ja: Jede prüfpflichtige Anlage ist bei der Außerbetriebnahme durch einen zugelassenen Sachverständigen zu prüfen. Prüfpflichtig sind alle unterirdischen Tanks, oberirdische über 10.000 Liter und in Wasserschutzgebieten bereits ab 1.000 Liter.
Beides gilt als gefährlicher Abfall. Es muss restlos entnommen und fachgerecht — nachweisbar — entsorgt werden. Der Tankkörper aus Stahl, Kunststoff oder GFK wird anschließend recycelt oder thermisch verwertet.
Das hängt stark von Tankart, Größe, Zugänglichkeit, Restmenge und davon ab, ob der Tank verbleibt oder demontiert wird. Eine belastbare Aussage ist erst nach Sichtung der Anlage möglich — seriöse Anbieter nennen keinen Pauschalpreis ins Blaue.
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Ein günstiges Angebot wird teuer, wenn Reinigung, Entsorgung, Sachverständigenprüfung oder die AwSV-Fachbetriebs-Zulassung fehlen — und die Verantwortung bleibt bei Ihnen. Sprechen Sie kurz mit uns, bevor Sie unterschreiben.
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