Nicht jeder Heizöltank, aber viele sind prüfpflichtig. Was für Ihren Tank gilt – und wie die Prüfung abläuft.
Entscheidend sind Größe, Aufstellung (oberirdisch/unterirdisch) und Standort. Unterirdische Tanks sind in der Regel unabhängig von der Größe prüfpflichtig; oberirdische ab bestimmten Volumina, in Wasserschutzgebieten früher.
Wiederkehrende Prüfungen liegen je nach Einstufung typischerweise bei fünf Jahren, in Schutzgebieten oft alle zweieinhalb Jahre. Hinzu kommen Prüfungen bei Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen.
Die wiederkehrende Prüfung übernimmt ein anerkannter Sachverständiger. Er beurteilt Dichtheit, Sicherheits- und Auffangeinrichtungen und hält das Ergebnis im Prüfbericht fest.
Zugang zur Anlage, vorhandene Unterlagen und frühere Prüfberichte. Eine vollständige, auffindbare Dokumentation spart Zeit – und ist selbst Teil der Betreiberpflichten.
Unterirdische Tanks meist ja. Oberirdische ab bestimmten Volumina, in Wasserschutzgebieten früher. Größe, Aufstellung und Standort entscheiden.
Je nach Einstufung meist alle fünf Jahre, in Wasserschutzgebieten häufiger.
Ein anerkannter Sachverständiger führt die wiederkehrende Prüfung durch und stellt den Prüfbericht aus.
Zugang zur Anlage und die vorhandenen Unterlagen inklusive früherer Prüfberichte.
Tankschutz aus drei Generationen – Sachverständigenprüfung, Wartung und rechtssichere Dokumentation aus einer Hand.
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